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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Gegenstand des Auftrages

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Torben Kreibiehl (folgend „3D Zeichner” genannt) und seinen Vertragspartnern (folgend „Kunde” genannt). Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Auflagen des Kunden werden von 3D Zeichner nur nach gesonderter und schriftlicher Form anerkannt und bewilligt.

 

Jedes Übereinkommen, das zwischen 3D Zeichner und dem Kunden in Hinblick auf einer Projektausführung getroffen wird, sind nur in Schriftform (Briefpost, Fax oder E-Mail) zu beschließen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Ein Vertrag zwischen 3D Zeichner und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn 3D Zeichner dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.

 

Ein Vertrag gilt auch als zustande gekommen, wenn der Kunde ein von 3D Zeichner erstelltes Angebot (Kostenvoranschlag, Preis-/Zeitkalkulation) annimmt. Angebot und Angebotsbestätigung können per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.

 

Auch gilt ein Vertrag als zustande gekommen, wenn dem Kunden ein Zahlenteil von 3D Zeichner per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren verschickt/versendet wird und der Kunde den Zahlenteil per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren bestätigt.


 

§2. Projektdurchführung und Änderungen des Auftrags

Die Basis zur Projektdurchführung sind neben dem Auftrag die vom Kunden an 3D Zeichner auszuhändigenden Daten wie 3D Modelle, Projektlisten, Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

 

Änderungen und Ergänzung des Auftrages und seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

Ereignisse höherer Gewalt oder Dritter berechtigen 3D Zeichner, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Zeitspanne der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen 3D Zeichner entsteht daraus nicht. Dies gilt auch, wenn dadurch für den Kunden festgesetzte Termine nicht eingehalten werden können oder Termine nicht zustande kommen.

 

Der Kunde willigt die verbindlichen Arbeitsphasen von 3D Zeichner ein, die im Projektablauf jederzeit einzusehen sind. Er verpflichtet sich am Ende jeder Arbeitsphase einer schriftlichen Abnahme. Die Abnahme kann per E-Mail an torben.kreibiehl(at)3d-zeichner.de eingereicht werden, per Briefpost, Fax oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen. Ohne schriftliche Freigabe vom Kunden wird die darauf folgende Arbeitsphase nicht begonnen.

 

 

§3. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde erklärt, dass 3D Zeichner für die Durchführung des Auftrages Daten zur Verfügung gestellt werden, für die der Kunde das korrespondierende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Projektsausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt 3D Zeichner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

Jeder an 3D Zeichner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Fertigung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten durch 3D Zeichner zu Gunsten des Kunden. Es gelten die Richtlinien des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

 

Jede Arbeit von 3D Zeichner ist als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Ohne eine schriftliche Genehmigung von 3D Zeichner dürfen die ausgearbeiteten Werke, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion modifiziert werden. Jede Nachbildung ist unberechtigt.

 

Werke von 3D Zeichner dürfen nur für die mit dem Kunden festgelegte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im definierten Ausmaß genutzt werden. Das Recht, die Werke in dem definierten Ausmaß zu nutzen, erwirbt der Kunde mit der vollständig abgeschlossenen Vergütung des vereinbarten Honorars.

 

Die Nutzung der Werke bewilligt sich erst im Fall der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

 

Die Übertragung der Werke und eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von 3D Zeichner.

 

Über den Ausmaß der Verwendung steht 3D Zeichner ein Auskunftsanspruch zu.

 

3D Zeichner behält sich das Recht vor, erstellte Werke zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen oder zu modifizieren.

Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’ der BRD.


 

§4. Vergütung

Es gilt das vereinbarte Honorar vom Angebot (Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren). Zahlungen, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes steht 3D Zeichner bei Überschreitung der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

 

Erstreckt sich die Weiterführung der definierten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so hat 3D Zeichner das Recht, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen ohne Vorankündigung in Rechnung zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von 3D Zeichner verfügbar sein.

 

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden, werden 3D Zeichner alle dadurch anfallenden Kosten und die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und 3D Zeichner von jeglichen Verbindlichkeiten freigestellt.

 

Alle in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Preiskalkulationen genannten Preise und durch Kundenannahme die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


 

§5. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der Absprache aller Vertragsparteien und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen 3D Zeichner und dem Kunden über die Höhe der Nachhonorierung kommen, ist 3D Zeichner berechtigt, den Auftrag entsprechend „§4. Vergütung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beenden.


 

§6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt 3D Zeichner alle für Projektdurchführungen relevanten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

 

 

§7. Gewährleistung und Haftung von 3D Zeichner

Das Risiko der rechtlichen Gewährleistung der durch 3D Zeichner erbrachten Leistung und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für Fälle, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werberechtsgesetze verstoßen.

 

3D Zeichner haftet nicht für marken,- patent- oder urheberrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit.

 

3D Zeichner haftet nur für Schäden, die 3D Zeichner vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung von 3D Zeichner wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.


 

§9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Daten, die im Rahmen der Auftragsabwicklung auf Seiten von 3D Zeichner erstellt werden, verbleiben im Besitz von 3D Zeichner. Diese Daten werden dem Kunden gegen einer zusätzlichen Vergütung zur Verfügung gestellt.


 

§10. Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht autorisiert, Rechte aus dem Auftrag abzutreten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von 3D Zeichner.

Sollte eine Definition dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Datum ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Validität der übrigen Definitionen nicht berührt. Im Verlaufe einer Vertragsanpassung soll eine für beide Vertragsparteien adäquate Bestimmung gültig anerkannt werden, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten.


 

Lemgo, 10.01.2016

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